Über uns
Die Pflanzenernährung steht mit ihren verschiedenen Teildisziplinen steht bei uns im Fokus. Unsere Mitglieder sind vorwiegend Agrarwissenschaftler und Pflanzenbiologen aus Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, staatlichen Stellen und der Industrie. Als gemeinnütziger Verein verfolgen wir keine wirtschaftlichen Interessen. In der DGP trifft der wissenschaftliche Nachwuchs auf Experten.
Geschäftsordnung der DGP
Geschäftsordnung der Deutschen Gesellschaft für Pflanzenernährung e.V. (DGP)
Stand: 06.10.2022
Mit dieser Fassung verlieren vorherige Geschäftsordnungen ihre Gültigkeit.
Mitgliedschaft
1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag unter Verwendung des jeweils gültigen Formulars, welches auf der Webseite der DGP bereitgestellt wird. Das Formular ist im Original an die Geschäftsstelle der DGP zu senden. Der Vorstand der DGP ist bei einem nicht offensichtlichen Bezug zur Pflanzenernährung berechtigt, eine Darlegung des fachlichen Interesses beim Antragssteller anzufragen.
2. Jedes neue Mitglied stimmt im Antrag der Satzung, den Datenschutz-Richtlinien und der Geschäftsordnung zu.
3. Über die Aufnahme in die DGP entscheidet der Vorstand. Antragssteller und Antragsstellerinnen werden durch die Geschäftsführung informiert.
4. Die DGP-Mitgliedschaft beinhaltet den Online-Zugang zu allen Jahrgängen des Journal of Plant Nutrition and Soil Science (JPNSS). Neumitglieder erhalten der Passwort für den Zugang mit der Aufnahmebestätigung. Auf Antrag an die Geschäftsstelle kann das JPNSS ohne Mehrkosten in gedruckter Form bezogen werden.
5. Die Mitglieder verpflichten sich, der Geschäftsstelle die für die Mitgliederverwaltung relevanten persönlichen Angaben (aktuelle Postanschrift, E-Mailadresse, Bankverbindung bei Einzug des Mitgliedsbeitrags) vollständig zu übermitteln und Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
6. Das Mitgliedsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
7. Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich zum 1. Februar des jeweiligen Jahres fällig. Für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags präferiert die DGP das Lastschriftverfahren. Bei Nutzung des Lastschriftverfahrens wird der jeweils gültige Mitgliedsbeitrag am 1. Februar vom Konto abgebucht. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag bis zum 1. Februar auf das Konto der DGP zu überweisen. Dazu erhalten die Mitglieder im Januar eine Zahlungsaufforderung.
8. In den ersten 6 Monaten des Jahres gestellte Mitgliedsanträge verpflichten zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags für das laufende Geschäftsjahr. Bei später gestellten Anträgen ist das erste Geschäftsjahr beitragsfrei.
9. Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt € 50. Studierende und Doktoranden zahlen einen ermäßigten Beitrag von € 15. Im Dezember wird durch die Geschäftsstelle eine formlose Bescheinigung für den Ermäßigungsgrund abgefragt. Wenn diese bis zum 15. Januar nicht bei der Geschäftsstelle eingegangen ist, wird der reguläre Beitrag erhoben. Als Bescheinigung können Kopien eines Immatrikulationsnachweises oder eines Studentenausweises oder eine formlose Bescheinigung des Betreuers per Email an die Geschäftsstelle eingereicht werden.
10. Für das Mahnverfahren bei nicht fristgerechter Zahlung von Mitgliederbeiträgen wird ein Verwaltungskostenbetrag von € 2,00 berechnet.
11. Die Rückbuchung einer Lastschrift durch das Kreditinstitut des Mitglieds oder die ausstehende Beitragszahlung aus zwei aufeinanderfolgenden Jahren ermächtigt den Vorstand, nach versuchter Kontaktaufnahme die Mitgliedschaft zu kündigen.
12. Die Mitgliedschaft kann durch einen schriftlichen Widerruf gekündigt werden. Der Widerruf der Mitgliedschaft ist an die Geschäftsstelle der Gesellschaft zu richten. Die Kündigung wird per Email bestätigt. Der Nachweis des ordnungsgemäßen Eingangs der Kündigung liegt beim Mitglied.
13. Der Schriftverkehr erfolgt in der Regel per Email. Dies beinhaltet die Beitrittsbestätigung, Kündigungsbestätigung und die jährlichen Beitragsrechnungen, wie auch Rundschreiben und Vereinsinformationen.
Ausrichtung und Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen
1. Informationen zu den Jahrestagungen der DGP werden auf der DGP-Webseite veröffentlicht. Darüber hinaus informiert die DGP auch über nicht durch sie durchgeführte Tagungen.
2. Die DGP beauftragt ein Mitglied oder eine Gruppe von Mitgliedern mit der Ausrichtung ihrer Jahrestagung und gewährt den Ausrichtern eine finanzielle Unterstützung. Der Vorstand gibt den Ausrichtern internationaler Jahrestagungen außerdem Hilfestellung bei der Verfassung eines DFG-Antrags und führt eine Liste möglicher Sponsoren.
3. Die DGP kann weitere Tagungen und andere wissenschaftliche Veranstaltungen im Sinne der Vereinsziele unterstützen. Die Veranstalter stellen hierzu einen formlosen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle. Nach Genehmigung durch den Vorstand können angefallene Kosten übernommen werden. Hierzu sind die Rechnungen direkt an die Geschäftsstelle zu richten und Quittungen zur Bargeldrückerstattung bei der Geschäftsstelle einzureichen.
4. Die Teilnahme an Veranstaltungen der DPG erfolgt auf eigene Gefahr, d.h. die DPG haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen.
Stipendien und Preise
1. Die DGP verleiht auf ihren Jahrestagungen drei Posterpreise in Höhe von insgesamt € 600. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Kommission.
2. Die DGP zeichnet jedes Jahr eine Dissertation auf dem Gebiet der Pflanzenernährung mit einem Promotionspreis aus. In Ausnahmefällen kann der Preis doppelt vergeben werden. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld von € 1000 verbunden. Kandidatinnen und Kandidaten können entweder durch Mitglieder der DGP nominiert werden oder eine Selbstbewerbung einreichen. Zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten, die seit dem 1. August des Vorjahres an einer deutschen Universität promoviert worden sind. Berücksichtigt werden hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Pflanzenernährung, die mindestens mit „magna cum laude“ bewertet wurden. Mit der Bewerbung an die Geschäftsstelle der DGP sind vorzulegen: Motivationsschreiben (bei Selbstbewerbung) oder Laudatio (bei Nominierung) (max. 1 Seite), Lebenslauf, Promotionsurkunde oder vorläufige Bescheinigung der Promotion, Gutachten des Betreuers oder der Betreuerin, Dissertationsschrift. Die Bewerbung soll als eine zusammenhängende PDF-Datei, sowie die Dissertationsschrift als separate PDF-Datei, per Email an die Geschäftsführung der DGP gesendet werden. Der Einsendeschluss wird auf der DGP-Website bekanntgegeben. Die offizielle Verleihung des Promotionspreises findet im Rahmen der Jahrestagung der DGP statt, die i.d.R. im September abgehalten wird. Im Rahmen der Verleihung stellt die Preisträgerin oder der Preisträger in einem Vortrag ihre oder seine Dissertation vor. Es ist daher erforderlich, dass die Person anwesend ist, sofern die Tagung nicht in einem Onlineformat durchgeführt wird.
3. Die DGP vergibt Stipendien in Höhe von bis zu € 500 an Promovierende und Postdocs für die Teilnahme an Tagungen und anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen im Bereich der Pflanzenernährung, sowie für Forschungsaufenthalte. Der begründete Antrag ist formlos an die Geschäftsstelle zu richten und soll eine Auflistung der Kosten beinhalten. Bei Beantragung von Tagungsstipendien ist ein Nachweis über den eigenen Beitrag beizufügen (Abstract, Posterbeitrag, etc.). Nach erfolgreicher Beendigung eines Forschungsaufenthaltes soll ein kurzer Bericht von ca. ½ Seite über die Tätigkeiten und Resultate verfasst werden, der auf der DGP-Website veröffentlicht werden kann.
Änderungsvorbehalt
1. Der DGP-Vorstand ist berechtigt, die Geschäftsordnung zu ändern. Änderungen der Geschäftsordnung werden den Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt.
2. Sollte ein Mitglied der geänderten Geschäftsordnung nicht zustimmen, muss es schriftlich oder per E-Mail innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Kann dem Widerspruch durch den Vorstand nicht abgeholfen werden, hat das Mitglied das Recht der fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich in Verbindung mit der Jahrestagung statt.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter (2. Vorsitzender) und einem Beisitzer als stimmberechtigte Mitglieder sowie einem Geschäftsführer mit beratender Stimme, der gleichzeitig die Konto- und Kassenführung wahrnimmt und vom jeweiligen Vorsitzenden vorgeschlagen wird. Weiterhin sind der Chefredakteur (Pflanzenernährung) des Journal of Plant Nutrition and Soil Science sowie der Ausrichter der kommenden Jahrestagung kraft Amtes beratende Mitglieder des Vorstandes.
1. Vorsitzender
Prof. Dr. Klaus Dittert
Department für Nutzpflanzenwissenschaften
Pflanzenernährung und Ertragsphysiologie
Georg-August-Universität Göttingen
Institute of Applied Plant Nutrition
Carl-Sprengel-Weg 1
37075 Göttingen
Tel.: +49 (0)551 3925569
Fax: +49 (0)551 3925570
Email: klaus.dittert@agr.uni-goettingen.de
2. Vorsitzender
Prof. Dr. Christoph-Martin Geilfus
Department of Soil Science and Plant Nutrition
Geisenheim University
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim
Tel: +49 (0)6722 502 432
Email: ChristophMartin.Geilfus@hs-gm.de
Geschäftsführer
Dr. Tino Kreszies
Department für Nutzpflanzenwissenschaften
Pflanzenernährung und Ertragsphysiologie
Georg-August-Universität Göttingen
Institute of Applied Plant Nutrition
Carl-Sprengel-Weg 1
37075 Göttingen
Tel.: +49 (0)551 3921382
Fax: +49 (0)551 3925570
E-Mail: tino.kreszies@uni-goettingen.de
Beisitzer
Prof. Dr. Gerd Patrick Bienert
Professur für Crop Physiology
School of Life Sciences
Technische Universität München
Alte Akademie 12
85354 Freising
Tel.: +49 (0)8161 713961
Fax: +49 (0)8161 713343
Email: patrick.bienert@tum.de
Editor-in-Chief Plant Nutrition für das Journal of Plant Nutrition and Soil Science
Prof. Dr. Karl H. Mühling
Institut für Pflanzenernährung und Bodenkunde
Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Hermann-Rodewald-Strasse 2
24118 Kiel
Tel.: +49 (0)431 8803189
Fax: +49 (0)431 8801625
Email: khmuehling@plantnutrition.uni-kiel.de
Ausrichter der kommenden Jahrestagung
Prof. Dr. Gabriel Schaaf
Institute of Crop Science and Resource Conservation
Department of Plant Nutrition
University of Bonn Karlrobert-Kreiten-Strasse 13
53115 Bonn
Tel.: +49 228 73-2851
Fax: +49 228 73-2489
Email: gabriel.schaaf@uni-bonn.de
Vorstände der DGP von 1968 bis 2022
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist zu erreichen unter:
Dr. Tino Kreszies
Carl-Sprengel-Weg 1
37075 Göttingen
Tel. 0551/39-2 13 82
Fax: 0551/39-2 55 70
Email: info@plant-nutrition.de
Die Geschäftsstelle ist telefonisch oder per Email erreichbar.
Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft in der DGP zahlt sich aus. Sie bietet Ihnen ein Expertennetzwerk und verschiedenste Fachinformationen. Sie erhalten Zugang zu allen Ausgaben der Zeitschrift „Journal of Plant Nutrition and Soil Science“ und Beitragsermäßigungen für die Teilnahme an der Jahrestagung der DGP. Außerdem beinhaltet die Mitgliedschaft ein Abonnement des „Plant Nutrition Couriers“.
Gern können Sie sich vorher unsere Satzung und die Geschäftsordnung anschauen.
Studierende und Promovierende: 15,00 €/Jahr
Als Nachweis gilt der Studierendenausweis oder eine kurze Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin an info@plant-nutrition.de
Vollmitgliedschaft: 50,00 €/Jahr
Antrag auf Mitgliedschaft
Änderungsformular
Sie sind bereits DGP-Mitglied und möchten Ihre persönlichen Daten ändern oder die Beitragsgruppe wechseln? Dann nutzen Sie bitte das Änderungsformular. Die Änderungen werden von der Geschäftsstelle formal überprüft und danach in die Mitgliederdatenbank übernommen.
Formular anzeigenVernetzung der DGP
DAF
Die DGP ist Mitglied im Dachverband wissenschaftlicher Gesellschaften der Agrar-, Forst-, Ernährungs-, Veterinär- und Umweltforschung e.V. (DAF). Der DAF ist ein interdisziplinärer Verband führender wissenschaftlicher Gesellschaften auf den Sektoren Agrar-, Forst-, Ernährungs-, Veterinär- und Umweltforschung.
Beziehungen zu anderen Gesellschaften
DFG Fachkollegien
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Die Fachkollegien der DFG bewerten die Anträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben. Die Mitglieder der Fachkollegien werden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf vier Jahre gewählt. Sie sind entsprechend dem Schwerpunkt ihrer wissenschaftlichen Arbeit jeweils einem Fach innerhalb eines Fachkollegiums zugeordnet und werden von den jeweiligen Fachgesellschaften vorgeschlagen. Die Anzahl der Vertreter ist abhängig von der Anzahl der zu begutachtenden Förderanträge der Fachkollegien.